Kanzlei
Nichts ist beständiger
als der Wandel.
Die Wurzeln der Kanzlei CROŸ - WIRTH Rechtsanwälte reichen zurück bis in die 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Wir bauen auf jahrzehntelange Erfahrung und führen die Kanzlei mit aktuellem Fachwissen und modernsten Datenbanken in die Zukunft. Wir übernehmen insbesondere die regionale wie die überregionale Vertretung in den Bereichen des Verwaltungsrechts, Verkehrsrechts, Versicherungsrechts sowie Medizinrechts.
Unser Anspruch an uns selbst bedeutet:
Nach einem Kontakt mit uns entweder persönlich, per Telefon, schriftlich oder per E-Mail werden wir, nachdem Sie uns schriftlich bevollmächtigt haben, für Sie tätig. Wir führen zunächst schriftlich die Korrespondenz für Sie und informieren Sie zeitgleich durch Übermittlung von Abschriften unserer Schreiben bzw. Schriftsätze. Dadurch sind Sie immer auf „Ballhöhe“ mit uns.
Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, so unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch hier besprechen wir die Erfolgsaussichten und übermitteln Ihnen abschriftlich sämtliche Korrespondenz, das heißt unsere Schriftsätze, Mitteilungen des Gerichtes sowie Schriftsätze der Gegenseite.
Die Abläufe in unserer Kanzlei entsprechen modernsten Vorgaben und Standards. Hierdurch erhalten Sie Sicherheit in der Mandatsabwicklung durch Regelmäßigkeit und Transparenz.
Die Kosten der rechtlichen Betreuung sind für den Mandanten von zentraler Bedeutung. Unsere Kanzlei rechnet nach dem Gegenstandswert und nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Sollte Ihnen ein Rechtsschutzversicherer zur Seite stehen, übernimmt dieser die Kosten dann, wenn eine ausdrückliche Deckungszusage vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass eine von Ihnen mit dem Rechtsschutzversicherer vereinbarte Selbstbeteiligung in jedem Fall von Ihnen selbst getragen werden muss.
Bitte fertigen Sie vor Beauftragung Kopien von den uns zur Verfügung zu stellenden Originalunterlagen an, damit Sie immer auf dem gleichen Informationsstand sein können wie wir.
Sollten Sie zu Gericht gehen müssen und das zuständige Gericht in weniger als 100 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt sein, so übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des Anwaltes nicht.
Im begründeten Einzelfall behalten wir uns den Abschluss einer Zeithonorarvereinbarung vor.
Kostenlose Rechtsberatung wird nicht angeboten.