Anwalt
Ein Team für alle Fälle.
Durch ständige Weiterbildung kann eine dem aktuellsten Stand entsprechende und fachübergreifende Beratungsleistung erbracht werden.
Spezialisierung durch ineinandergreifende Fachanwaltschaften, die aus einer Hand angeboten werden können, erzeugen wertvolle Synergiegewinne.
Klaus Wirth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Klaus Wirth, geboren 1970, absolvierte von 1990 bis 1994 in 8 Semestern sein Jurastudium an der Universität Passau. Im Jahr 1998 wurde er in Passau zum Anwalt zugelassen. Er führt die Fachanwaltschaft in den Bereichen des Verwaltungsrechts, des Versicherungsrechts sowie des Medizinrechts.
Nachdem diese drei Fachanwaltschaften aus einer Hand betreut werden können, ist eine besonders umfassend übergreifende Betreuung möglich. Diese Kompetenz wird im Bereich des Verkehrsrechts durch Rechtsanwalt Hartmut Roth verstärkt.
Rechtsanwalt Wirth ist zudem Lehrbeauftragter am Gesundheitscampus der Hochschule Deggendorf und betreut als Gastdozent in der Referendarausbildung die Ausbildung junger Juristen.
Seit 2001 ist Klaus Wirth Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Dieser Bereich erfasst beispielsweise das Erschließungsbeitragsrecht, das Kommunalabgabenrecht, das Beamtenrecht, das öffentliche Baurecht, das Immissionsschutzrecht, das Abfallrecht, das Wasserrecht, das Gewerberecht, das Schul- und Prüfungsrecht, das Hochschulrecht, das Staatshaftungsrecht sowie das Straßen- und Wegerecht. Es werden aber auch viele Bereiche des öffentlichen Gesundheitsrechtes wie zum Beispiel das Krankenhausrecht erfasst.
Seit 2005 ist er zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er kann Ihnen insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Lebensversicherung, der Unfallversicherung, der Krankenversicherung, der Brandversicherung und im Bereich der Haftpflichtversicherung weiterhelfen.
Seit 2012 ist er weiterhin Fachanwalt für Medizinrecht. Neben dem Arzthaftungsrecht kann er auch die Vertretung vor einem Zulassungsausschuss übernehmen. Er unterstützt im Bereich des Vertragsarztrechts – zum Beispiel im Zusammenhang mit Zulassungsproblemen oder einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem ärztlichen Berufsrecht. Daneben bearbeitet er Probleme mit dem Arzthonorar oder Fragestellungen aus dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.